Von der eingeschränkten Revision bis zur Revision bei einer Liquidation können Sie alle Aufgaben in unsere Hände geben.
Die eidgenössischen Räte haben das neue Rechnungslegungsrecht verabschiedet. Das neue Recht wird auf den 1. Januar 2013 mit einer Übergangsfrist von 2 Jahren eingeführt. Das heisst spätestens seit Beginn des Geschäftsjahres 2015 gilt es, das neue Recht zu beachten.
Sie können die Änderungen im Obligationenrecht oder unter Schweizer Kontenrahmen KMU nachlesen.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Umsetzung.
Marco Passardi: Buchführung und Rechnungslegung: 10 Problemfelder für 10 Monate