Von der eingeschränkten Revision bis zur Revision bei einer Liquidation können Sie alle Aufgaben in unsere Hände geben.
Die Tharo Revisions AG führt verschiedene Revisionsarten aus, welche der kontinuierlichen Verbesserung der Geschäftsprozesse und der Schaffung eines Mehrwertes für Ihr Unternehmen dienen.
Am 1.1.2008 ist das neue Revisionsgesetz in Kraft getreten. Ziele der Neuerung waren die Verbesserung der Qualität von Revisionsdienstleistungen und eine rechtsformneutrale Regelung der Vorschriften.
Zu diesem Zweck wurde eine Aufsichtsbehörde der Revisoren eingeführt. Die Revisoren werden somit überwacht. Die Zulassung zur Revision erfolgt nach Prüfung durch diese Aufsichtsbehörde und ist in einem besonderen Register aufgeführt.
Die Tharo Revisions AG und Peter Roesler sind zugelassene Revisionsexperten.
Gerne nehmen wir für ein erstes Beratungsgespräch und eine Terminvereinbarung Ihren Anruf entgegen.
Als Teil der Revisionsprüfung nehmen wir auch eine Risikobeurteilung vor. Nach unserer Erfahrung werden die Risikobeurteilungen zu kompliziert angegangen. Die folgende Methode mit der Risikomatrix leitet auf die richtige Fährte.
"Risikomatrix wiki" von Benutzer: Doeni - selbst erstellt. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikipedia - http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Risikomatrix_wiki.jpg#/media/File:Risikomatrix_wiki.jpg
Die oben gezeigte Matrix (aus Wikipedia) zeigt links die Höhe der Eintretenswahrscheinlichkeit eines Ereignisses, das zu einem Schaden führen könnte, hier mit den Stufen von 1 (eher unwahrscheinlich) bis 5 (öfter zu erwarten). Auf der horizontalen Achse ist die Höhe des Schadens ebenfalls von 1 (kleiner Schaden) bis 5 (existenzbedrohender Schaden) abzuschätzen und entsprechend einzutragen.
Kommt die Gechäftsleitung eines Fabrikationsbetriebes zum Schluss, ein Brand hätte eine mittlere Eintretenswahrscheinlichkeit, so wäre wahrscheinlich die Schadenshöhe existenzbedrohend. Das Ereignis Brand wäre demnach in der Matrix auf Höhe 3 und auf der Schadenhöhe im Feld 4 oder 5 einzutragen. Zur Erhaltung der Existenz dieses Betriebes wäre eine entsprechende Versicherung für dieses Risiko notwendig.
Der Revisor leistet der Unternehmung einen unschätzbaren Dienst, wenn er diese Massnahme kontrolliert und allenfalls darauf aufmerksam macht.
Mit dem Wechsel auf 20/40/250 hat die eingeschränkte Revision eine grössere Bedeutung erhalten. Ca. 85% aller Unternehmen fallen in diese Gruppe. Da das neue Revisionsgesetz rechtsformneutral ausgestaltet ist, gilt diese Revision für Aktiengesellschaften, Genossenschaften, GmbH, Stiftungen und Vereine, sofern diese nicht das Opting out gewählt haben.
Sehr gerne übernehmen wir Revisionen im Auftrag bei folgenden Szenarien:
Die Review ist eine fachmännische Durchsicht aller Arten von Abrechnungen, wie z.B. des Jahresabschlusses, Abrechnungen aller Art, Rechnungen von Einzelunternehmungen, Abrechnungen von Konsortien und Bauabrechungen.
Die Prüfung durch einen zugelassenen Revisionsexperten gibt Sicherheit und Vertrauen.
Bei der Liquidation einer juristischen Person kann bereits nach drei Monaten statt üblicherweise nach 12 die Löschung im Handelsregister angemeldet werden, sofern ein Revisionsexperte bestätigt, dass alle Schulden beglichen sind.
Wenden Sie sich vor Beginn der Liquidation an uns.